AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

UrTurn Rouven Schien & Dr. Marc-Kevin Zaretzke GbR
Bartenslebenring 2a
38448 Wolfsburg

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung
§ 4 Preise und Versandkosten
§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug
§ 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
§ 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit
§ 8 Eigentumsvorbehalt
§ 9 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 10 Gewährleistung
§ 11 Verjährungsfrist
§ 12 Haftung auf Schadensersatz
§ 13 Verwendung von Daten
§ 14 Verpackungsmaterial
§ 15 Urheber- und Nutzungsrechte
§ 16 Sonstiges

§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei der UrTurn Rouven Schien & Dr. Marc-Kevin Zaretzke GbR, Bartenslebenring 2a, 38448 Wolfsburg, nachfolgend "UrTurn" genannt, die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei mündlichen (insb. telefonischen) Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als UrTurn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere wird der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bestellers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, schon jetzt widersprochen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn UrTurn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

1.2

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 Abs. 2 BGB.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1

Die Darstellung der Produkte im Shop stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. Für eine Bestellung im UrTurn -Webshop muss der Besteller:

1) Artikel in den Warenkorb legen;
2) Login, Lieferadresse und Zustellmethode wählen und eingeben;
3) Versandart wählen;
4) Rechnungsadresse und Zahlungsart wählen und eingeben;
5) auf der Kontrollseite die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen
6) am Ende auf den Button "zahlungspflichtig bestellen" klicken.

Der Bestellprozess und der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenden Waren ab. Den Eingang der Bestellung bestätigt UrTurn dem Besteller umgehend per E-Mail. Die Bestellung stellt ein Angebot an UrTurn zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Besteller ist an seine Angebotserklärung 5 Tage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann UrTurn die Annahme des Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem UrTurn dem Besteller in sonstiger Weise - etwa durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail - die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt; die automatische Bestellbestätigungs-Email bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Angebotsbindungsfrist des Bestellers, d.h. innerhalb von 5 Tagen. Sollte die Auslieferung ausnahmsweise erst nach Ablauf von 5 Tagen erfolgen, ist der Besteller nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Ansonsten ist die nach Ablauf von 5 Tagen erfolgende Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Besteller kann dieses Angebot durch ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (insb. Zueignungs- oder Gebrauchshandlungen) annehmen; UrTurn verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).

2.2

Der vollständige Vertragstext wird von UrTurn nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über unser Online-Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gespeichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei UrTurn werden die Bestelldaten die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabstatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an den Besteller übersandt.

2.3

Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – entsprechend § 2.1 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. UrTurn ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls seine Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, UrTurn, ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertragsschlusses zumindest drei Tage im Voraus in Textform anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern UrTurn die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereitstellt oder ausliefert und eine Erklärung nach Satz 3 UrTurn zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande.

2.4

Sollte UrTurn das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). UrTurn wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich bzw. durch schlüssiges Handeln (insb. Zueignungs- oder Gebrauchshandlungen) oder per E-Mail –anzunehmen. UrTurn verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers (§ 151 BGB). Sofern der Besteller als Unternehmer im größeren Umfang selbstständig beruflich am Markt tätig ist und der auf die getroffene Vereinbarung bezogene modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass UrTurn wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte.

2.6

Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot von UrTurn offensichtliche Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. UrTurn muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt. Sofern der Besteller Verbraucher ist, haftet UrTurn für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 I 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der auf den unter § 1.1 genannten Webseiten gemachten Produktangaben vertrauen.

§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung

3.1

Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil UrTurn bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat UrTurn das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird UrTurn den Besteller unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern UrTurn ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde.

3.2

Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern UrTurn hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 III BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.

§ 4 Preise und Versandkosten

4.1

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von (derzeit) 7% für Nahrungsergänzungsmittel und E-Books bzw. 19 % für Merchandise und Dienstleistungen.

4.2

Für den Versand innerhalb Deutschlands bis zu einem Warenwert von EUR 49,99 berechnet UrTurn eine Versandpauschale von i.H.v. EUR 6,99. Ab einem Warenwert von EUR 50,00 ist der Versand innerhalb Deutschlands kostenlos. Für einen Versand außerhalb von Deutschland muss der Besteller Kontakt mit UrTurn aufnehmen, entweder über info@urturn-fitness.de oder das Kontaktformular hier. Der Versand sowie die Bestellung werden dann mit dem Besteller individuell abgestimmt.

§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug

5.1

Der Kaufpreis für die Waren und ihre Versendung ist bei Vertragsschluss sofort fällig und per Kreditkarte (VISA, Mastercard, Maestro und American Express), Apple Pay, Google Pay, iDEAL, Bancontact, Klarna, Sofortüberweisung oder PayPal sowie per Barzahlung bei Abholung der Ware am Firmensitz zu zahlen. Bei Bezahlung per Amazon Payments trägt der Besteller 2 % Zahlartkosten. Die Frist zur Zahlung bei Rechnungskauf beträgt 10 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern nichts abweichend vereinbart wurde.

5.2

Mit Angabe der Kreditkartennummer/Kontonummer in der Bestellung ist UrTurn ermächtigt, den Kaufpreisbetrag bei Vertragsschluss von dem vom Besteller in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto/Girokonto einzuziehen; etwaige Bankgebühren infolge eines Scheiterns der Geldanweisung wegen Unterdeckung des Kontos hat der Besteller zu tragen. Bei Zustimmung zum Lastschriftverfahren wird das Geld nach Lieferung und Rechnungsstellung von UrTurn abgebucht. Eine vorherige Prüfung, ob die Ware vorrätig ist, erfolgt nicht.

5.3

Unbeschadet der vorangegangenen Regelungen ist die Kaufpreiszahlung in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärung seitens UrTurn 10 Tage nach Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nichterfüllung (insb. einer Mängelbeseitigung) steht.

5.4

Teillieferungen sind zulässig, allerdings nur unter der strengen Voraussetzung, dass die Annahme bei verständiger Würdigung der Lage von UrTurn und Ihrer schutzwürdigen Interessen dies Ihnen auch zumutbar ist; der Kaufpreis wird der Teillieferung entsprechend anteilig fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 III BGB); dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

5.5

UrTurn ist im Fall des Zahlungsverzugs nach fruchtlosem Fristablauf zum Rücktritt berechtigt. Entbehrlich wird die Fristsetzung, wenn der Besteller die Leistung endgültig verweigert oder er die Leistung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist nicht bewirkt und UrTurn sein Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat. Besondere Umstände, die unter beiderseitigem Interesse den Rücktritt rechtfertigen, können ebenfalls geltend gemacht werden.

5.6

Der Besteller haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei UrTurn bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an - ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen – schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); UrTurn hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Besteller zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann UrTurn vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).

§ 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

6.1

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur dann zu, wenn dessen Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von UrTurn nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.

6.2

Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber UrTurn ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von UrTurn rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.

6.3

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit

7.1

Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über, wenn der Besteller den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und UrTurn dem Besteller diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat, ansonsten erst mit Übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB).

7.2

UrTurn bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur in Textform vereinbarte Liefertermine als verbindlich.

7.3

Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt.

7.4

Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen UrTurn und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft Sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.4; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von UrTurn. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die UrTurn gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von UrTurn mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller UrTurn unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, UrTurn die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den UrTurn entstandenen Ausfall. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann UrTurn nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.

BEGINN WIDERRUFSBELEHRUNG

§ 9 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

9.1 Widerrufsrecht (Allgemein / eCommerce)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die UrTurn Rouven Schien und Dr. Marc-Kevin Zaretzke GbR, Bartenslebenring 2a, 38448 Wolfsburg, E-Mail: info@urturn-fitness.de, Webseite: https://urturn-fitness.de/, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster für das Widerrufsformular

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–     An UrTurn Rouven Schien und Dr. Marc-Kevin Zaretzke GbR, Bartenslebenring 2a, 38448 Wolfsburg, E-Mail: info@urturn-fitness.de:

–     Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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–     Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–     Name des/der Verbraucher(s)
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–     Anschrift des/der Verbraucher(s)
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–     Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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–     Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

9.2 Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei UrTurn eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

UrTurn kann die Rückzahlung verweigern, bis UrTurn die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie UrTurn über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an UrTurn zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular benutzen, um Ihren Widerruf zu erklären.

ENDE WIDERRUFSBELEHRUNG

9.3 Rücksendekostenverpflichtung bei einem Widerruf

Die Kosten für die Rücksendung hat der Besteller zu tragen.

9.4

Ein Widerrufsrecht besteht nicht gem. § 312g BGB u.a. nicht für

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,

zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, es sei denn, es handelt sich um Verträge über Reisedienstleistungen i.S.d. § 651a BGB, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden,

Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

§ 10 Gewährleistung

10.1

Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten - vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 12 - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).

10.2

UrTurn kann die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt (§ 439 IV BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Besteller - vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 12 – die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB.

Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Anleitung beruhen, bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

10.3

Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Besteller verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von UrTurn an die angegebene Rücksendeadresse (§ 9.1) - möglichst unter Angabe der Auftragsnummer - einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Besteller im eigenen Interesse von ihm ein- oder angefügte Gegenstände aus/von dem Produkt entfernen. UrTurn ist nicht verpflichtet, das Produkt auf solche Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet UrTurn nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für UrTurn ohne weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt ein- oder angefügt worden ist; in diesem Fall informiert UrTurn den Besteller und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Besteller UrTurn zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzelfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird UrTurn dem Besteller die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 II BGB).

10.4

Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Besteller als Unternehmer die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten (§ 439 V BGB). Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises der ersetzten Ware fällig; dem Besteller bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen.

10.5

Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen – auch für Verbraucher – nur nach Maßgabe des § 12 (§ 475 III BGB).

10.6

Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. UrTurn ist für die Garantieversprechen der Hersteller nicht verantwortlich.

§ 11 Verjährungsfrist

11.1

Die gesetzliche Gewährleistung der in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche gegenüber Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Sind Sie Unternehmer besteht auch für neue Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Von den vorstehenden Beschränkungen nicht erfasst ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von UrTurn beruhen oder die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch UrTurn oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung für vorvertragliches Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2

Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 11.1 nicht verlängert.

§ 12 Haftung auf Schadensersatz

12.1

UrTurn haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

12.2

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet UrTurn nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet UrTurn nicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ferner der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.3

Unabhängig von einem Verschulden von UrTurn bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie durch UrTurn dar.

12.4

UrTurn ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

12.5

UrTurn übernimmt ausdrücklich keine Garantie dafür, dass ein Kunde ein bestimmtes Trainingsziel erreicht, noch ist ein konkreter Trainingserfolg durch UrTurn geschuldet. Insbesondere im Hinblick darauf, dass das Erreichen eines Trainingsziels immer auch von der Mitarbeit des Kunden abhängig ist, übernimmt UrTurn keine Garantie dafür, dass der Kunde bspw. in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Menge an Körpergewicht ab- oder zunimmt, oder Muskeln aufbaut.

§ 13 Verwendung von Daten

Alle personenbezogenen Daten werden bei UrTurn streng vertraulich behandelt. UrTurns´ Datenschutzpraxis steht insbesondere im Einklang mit der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen an Dritte weiter gegeben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden an den Service-Provider, den Distributor und den Paket- bzw. Kurierservice weiter gegeben. Es besteht u.a. jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.

§ 14 Verpackungsmaterial

UrTurn ist als Vertreiber gem. § 3 Abs. 14 des Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen – Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, sich einem flächendeckenden System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen nach § 7 VerpackG anzuschließen. Dieser Verpflichtung ist UrTurn selbstverständlich nachgekommen. Die von UrTurn versendeten Verpackungsmaterialien können durch die Besteller daher selber in einem nach § 13 ff. VerpackG entsprechenden System getrennt entsorgt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die verwendeten Materialien an UrTurn zurück zu geben, denn UrTurn ist im Rahmen der §§ 15 ff. VerpackG verpflichtet, entsprechende Verpackungen zurück zu nehmen.

§ 15 Urheber- und Nutzungsrechte

15.1

Sämtliche von UrTurn angebotenen E-Books sind urheberrechtlich geschützt.

15.2

Der Besteller erwirbt im Hinblick auf die angebotenen E-Books ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den nicht kommerziellen Gebrauch.

15. 3

Die Einräumung der Nutzungsrechte durch UrTurn an den Besteller steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung.

§ 16 Sonstiges

16.1

Alle mit UrTurn abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts; Ist der Besteller Verbraucher und hat seinen Wohnsitz nicht in Deutschland, bleiben zwingende Vorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, von dieser Rechtswahl unberührt. In diesen Fällen gilt dann zugunsten des Verbrauchers das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Die Vertragssprache ist Deutsch.

16.2

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von UrTurn; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16.3

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von UrTurn.

16.4

Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).

16.5

Anzeigen und Erklärungen gegenüber UrTurn sind in Textform abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.

16.6

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.

Stand: 15.04.2021 - Widerrufsbelehrung Stand: 17.03.2021

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist UrTurn nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Anbieter:
UrTurn Rouven Schien und Dr. Marc-Kevin Zaretzke GbR
Bartenslebenring 2a
38448 Wolfsburg
Verantwortlich für den Inhalt: Rouven Schien, Dr. Marc-Kevin Zaretzke

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